Ausbau des best. Dachgeschosses zu einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 112/3, Gemarkung Karlshuld, Obere Achstr. 11a
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 09.11.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 09.11.2020 | ö | 2 |
Beschluss
1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug
ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.11.2020 15:27 Uhr