Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 304/2, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 57a
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 17.05.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 17.05.2021 | ö | 6 |
Beschluss
1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug
ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.05.2021 14:09 Uhr