Haushaltssatzung der Gemeinde Karlshuld für das Jahr 2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 21.02.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Karlshuld folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.013.701 €
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.230.376 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird in Höhe von 2.400.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.H.
- für die Grundstücke (B) 300 v.H.
- Gewerbesteuer 300 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2022 11:48 Uhr