Hebesätze der Gemeinde Karlshuld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2022 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld beschließt, die Hebesätze für die Gewerbesteuer, die Grundsteuer A und die Grundsteuer B zum 01.01.2023 einheitlich auf 350 % anzuheben. Diese Anhebung ist in der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 festzusetzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2023 10:43 Uhr