Anbau eines Wintergartens mit Sitzmöglichkeiten an einem bestehenden Backladen auf dem Grundstück Fl.Nr. 67/13 Gemarkung Karlshuld (Augsburger Straße 7)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.01.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2013 ö beschließend 2.2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

3.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

4.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

5.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträch tigt werden.

6.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2013 13:14 Uhr