Bebauungsplan Nr. 17 "Allgemeines Wohngebiet" - Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 15.01.2013
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 15.01.2013 | ö | beschließend | 3 |
Beschluss
- Für das im beiliegenden Lageplan blau eingezeichnete Gebiet ist der Bebauungsplan Nr. 17 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen.
- Das Gebiet umfasst die Grundstücke mit den Fl.Nr. 186/16, 186/22 und 187/1 Gemarkung Karlshuld.
- Es handelt sich um eine Maßnahme im Sinne von § 13 a Abs. 1 Satz 1 BauGB. Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB liegen vor, weil weniger als 20.000 m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden.
- Das Gebiet soll als „Allgemeines Wohngebiet (WA) “ ausgewiesen werden.
- Der Bebauungsplan erhält folgende Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 17 „Allgemeines Wohngebiet Friedrich-von-Gärtner-Straße“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.02.2013 13:14 Uhr