Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 243/4, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 15


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.11.2023 ö 2

Beschluss

1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in 
       das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem 
       Baugrundstück zu versickern.
  1. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  2. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, 
       ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. 
       Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld 
       bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem 
       Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2023 10:40 Uhr