Donaumoosvolksfest 2024 - Beschlussfassung über ein öffentliches Alkoholverbot in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 24.04.2024 bis 29.04.2024 im Bereich der Schul- und Kindergartenstraße in Karlshuld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.03.2024 ö beschließend 7

Beschluss

Die Gemeinde Karlshuld erlässt folgende

Allgemeinverfügung

  1. Während des traditionellen Donaumoosvolksfestes, das in der Zeit vom 24.04.2024 bis 28.04.2024 stattfindet, ist es vom 24.04.2024, 12:00 Uhr bis 29.04.2024, 06:00 Uhr verboten, auf den im beiliegenden Lageplan rot gekennzeichneten Flächen im Bereich der Kindergartenstraße und Schulstraße alkoholische Getränke zu konsumieren, mitzuführen oder mitzubringen. Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil der Allgemeinverfügung. 

  1. Beim Konsumieren, Mitführen oder Mitbringen von alkoholischen Getränken kann der Zutritt zu dem Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung verweigert oder ein Platzverweis für den Aufenthalt in diesem Gebiet ausgesprochen werden.

  1. Den Anweisungen von Dienstkräften der Polizei, von gemeindlichen Bediensteten sowie von durch die Gemeinde Karlshuld hierzu ermächtigten Personen, die sich auf Verlangen als solche auszuweisen haben, ist Folge zu leisten.

  1. Für den Fall des Verstoßes gegen eines der Verbote der Ziffern 1, 2 oder 3 wird ein Zwangsgeld in Höhe von 250,00 € fällig.

  1. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 bis 3 der Allgemeinverfügung wird angeordnet.

  2. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.

  3. Diese Allgemeinverfügung tritt am 24.04.2024 um 00:00 Uhr in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.04.2024 13:24 Uhr