Neubau eins Gartengeräteraumes mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 433/49 Gemarkung Karlshuld (Pfaffenhofener Straße 4)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.04.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 23.04.2013 ö beschließend 2.4

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen und Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und in der angrenzenden Parkbucht (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges, der Parkbucht und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg und der Parkbucht entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh- / Rad weges und der Parkbucht – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2013 09:29 Uhr