Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 83/6, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 26 f


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2025 ö 8

Beschluss

1.        Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Einer Befreiung zur Überschreitung der GRZ wird nicht zugestimmt.

3.        Durch das Vorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in 
       das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem 
       Baugrundstück zu versickern.
  1. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge 
       von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu 
       befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
  1. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  2. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, 
       ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. 
       Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld 
       bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.
  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen. 
  2. Es wird darauf hingewiesen, dass 
       - die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende 
         Abfuhrstelle zu verbringen sind;
       - es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
         Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Datenstand vom 15.04.2025 10:25 Uhr