Bebauungsplan Nr. 17 "Allgemeines Wohngebiet Friedrich-von-Gärtner-Straße" - Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.07.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2013 ö beschließend 3

Beschluss

1.        Für das im beiliegenden Lageplan blau eingezeichnete Gebiet ist der Bebauungsplan Nr. 17 „Friedrich-von-Gärtner-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen.
2.        Das Gebiet umfasst die Grunds tücke mit den Fl.Nr. 186/16, 186/22, 186/23  und 187/1 Gemarkung Karlshuld.
3.        Es handelt sich im eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne von § 13 a Abs. 1 Satz 1 BauGB. Die Anwendungsvoraussetzung für das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB liegen vor, weil weniger als 20.000 m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden.
4.        Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 „Friedrich-von-Gärtner-Straße“ in der Fassung vom 10.07.2013 wird zusammen mit der Begründung in der Fassung vom 10.07.2013 gebilligt.
5.        Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Bebauungsplan Nr. 17 „Friedrich-von-Gärtner-Straße“ ist hierfür zusammen mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB). Die berührten Behörden und sonstigen Trägern sind von der Auslegung zu benachrichtigen (§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB  i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.09.2013 16:05 Uhr