Errichtung eines Satteldaches auf der bestehenden Schwimmhalle (mit Flachdach) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1821 Gemarkung Karlshuld (Gartenstraße 2)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.09.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.09.2013 ö beschließend 2.2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Bauvorhaben sind die nachfolgenden Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Straße nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der angrenzenden Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2013 16:22 Uhr