Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtung, sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen für den Friedhof an der Pfaffenhofener Straße (Friedhofsgebührensatzung)
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 19.11.2013
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 19.11.2013 | ö | beschließend | 6 |
Beschluss
Aufgrund von Art. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (BayRS 2024-1-I) und Art. 20 Abs. 1 des Kostengesetzes (BayRS 2013-1-1-F) erlässt die Gemeinde Karlshuld eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtung, sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen für den Friedhof an der Pfaffenhofener Straße (Friedhofsgebührensatzung). Die Satzung liegt als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt bei.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.12.2013 16:58 Uhr