Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eines Betriebsleiter-Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 108 Gemarkung Karlshuld (Neuburger Straße 39, 86668 Karlshuld) - Ortseinsicht mit Landratsamt ND-SOB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.04.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2014 ö beschließend 2.11

Beschluss

Für das Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung erteilt, dass
-        die hintere Baugrenze für das geplante Betriebsleiterwohnhaus nicht über die letzte Hauskante (Erker) des Wohnhauses auf Fl.Nr. 104/2, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 31b hinausgeht.
-        der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, am Grundstück Fl.Nr. 108, Gemarkung Karlshuld eine Grunddienstbarkeit mit dem Inhalt einzutragen, dass auf diesem Grundstück kein weiteres Wohnhaus mehr errichtet wird.
-        mit dem Bauantrag ein Freiflächengestaltungsplan vorgelegt wird.

Der Gemeinderat erteilt für die Überschreitung der hinteren Baugrenze sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.06.2014 09:36 Uhr