Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale / gemeinnützige Zwecke
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 02.12.2014
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 02.12.2014 | ö | beschließend | 7 |
Beschluss
1. Der Bürgermeister, der Schulleiter und die Leitung der Kindertagesst
ätten werden ermächtigt, künftig Schenkungen und ähnliche Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke bis zu einem Betrag in Höhe von 1.000 € ohne weitere Genehmigung des Gemeinderates anzunehmen.
2. Spenden, die über diesen Betrag hinausgehen, sind vom Gemeinderat zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.12.2014 10:43 Uhr