Errichtung einer landwirtschaftlichen Unterstellhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 127 Gemarkung Grasheim (Schrobenhausener Straße 92)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.06.2012

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2012 ö beschließend 2.5

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Folgende Auflage sind zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen,   ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten.  Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos, Neuburger Straße 10) einzuholen.

3.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

4.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

5.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2013 13:06 Uhr