Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Karlshuld (Entwässerungssatzung - EWS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2015 ö beschließend 6

Beschluss

Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO), sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) wird die in der Anlage zu diesem Beschluss beigefügte Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Karlshuld (Entwässerungssatzung - EWS -) neu erlassen.
Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Karlshuld (Entwässerungssatzung - EWS -) vom 20.03.1992, zuletzt geändert durch Satzung vom 11.03.1999 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 30.09.2015 09:31 Uhr