Ortsabrundungssatzung Jägersbühl
- Änderung der Satzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.11.2015
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung zur Änderung der Ortsabrundungssatzung Jägersbühl entsprechend dem Vorschlag des Planungsbüros Wipfler:
- Der Nutzungsschlüssel in der Planzeichnung ist von I+D in II zu ändern.
- Die Festsetzungen durch Planzeichen sind von I+D in II mit zwei Vollgeschossen als Höchstgrenze zu ändern.
- §3 der Festsetzungen, Nr. 8 ist wie nachfolgend, neu zu formulieren :
Die Erdgeschossfußbodenhöhe darf max. 0,70 m und die Wandhöhe darf max. 6,0 m über dem Straßenniveau der Ortsstraße „Jägerbühl“ beim Hauszugang betragen. Die Wandhöhe wird traufseitig gemessen vom Höhenbezugspunkt des dem Hauszugang nächstgelegenen Straßenniveaus bis zum Schnittpunkt der verlängerten Außenkante Außenwand mit der Dachhaut. Bei Pultdächern wird die Firsthöhe bezogen auf das dem Hauszugang nächstgelegene Straßenniveau auf max. 8,0 m begrenzt.
- Die Lärmschutzzonen sind entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 02.12.2015 08:43 Uhr