Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung, sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen für die Friedhöfe an der Pfaffenhofener Straße und in Neuschwetzingen (Friedhofsgebührensatzung)
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 15.12.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 15.12.2015 | ö | beschließend | 4 |
Beschluss
Aufgrund von Art. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (BayRS 2024-1-I) und Art. 20 Abs. 1 des Kostengesetzes (BayRS 2013-1-1-F) erlässt die Gemeinde Karlshuld eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung, sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen für die Friedhöfe an der Pfaffenhofener Straße und in Neuschwetzingen (Friedhofsgebührensatzung). Die Satzung liegt als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt bei.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 20.01.2016 08:00 Uhr