Umbau und Erweiterung einer bestehenden SB-Waschanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1875, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 3, 86668 Karlshuld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.03.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
1. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern. Auf die gemeindliche Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Karlshuld (Entwässerungssatzung – EWS) vom 17. September 2015 wird ausdrücklich hingewiesen.
- Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
- Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung
der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
- Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem Geh-/Radweges ist nicht erlaubt.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Gehweg nicht beeinträchtigt werden.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
Hinweis:
Die Reinigungsplätze mit Staubsauger sind bis dato nicht genehmigt. Vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen wurde gefordert die beseitigte Eingrünung wieder herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 05.04.2017 08:20 Uhr