Nutzungsänderung eines Garagengebäudes mit Sozialraum in ein Bürogebäude mit Betriebsleiterwohnung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 23/6, 23/17, 23/22, 23/18 und 23/15, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 100a, 86668 Karlshuld
- Tekturantrag
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 03.07.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die Vereinbarung entsprechend der notariellen Beurkundung eingehalten werden.
- Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
a) Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
b) Mit dem Aushub hat auch die Wasserhaltung zu beginnen.
c) Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
d) Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem gemeindlichen Weg ist nicht erlaubt.
e) Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Weges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen zu vermeiden.
f) Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
g) Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 25.07.2018 08:25 Uhr