Bebauungsplan Nr. 22 „Lindenstraße“ mit integriertem Grünordnungsplan - Beschlussmäßige Behandlung der vorgetragenen Bedenken und Anregungen - Fassung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 24.07.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 24.07.2018 | ö | 4 |
Beschluss
- Den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange kann nach Maßgabe der Beschlussvorschläge gefolgt werden. Im Übrigen ist nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander eine über die im Rahmen der Abwägung beschlossenen Änderungen und Ergänzungen hinausgehende Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes nicht veranlasst.
- Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 22 „Lindenstraße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 24.07.2018 als Satzung.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausfertigung des Bebauungsplans herzustellen und den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 14.08.2018 07:41 Uhr