Abbruch und Neubau der bestehenden landwirtschaftlichen Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 456/2, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 16, 86668 Karlshuld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2018 ö 2.3

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1.  Für das Bauvorhaben ist die bestehende Zufahrt zu nutzen.

  1.  Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.12.2018 16:39 Uhr