Umbau eines bestehenden Gebäudes und Errichtung von Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 351/39, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstr. 41


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.02.2022 ö 3

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Einer Befreiung von der zulässigen GRZ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  3. Einer eventuell notwendigen Befreiung von der Dachgaubensatzung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  4. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen. 

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2022 11:48 Uhr