Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung von (vier) gewerblichen Hallen mit PV-Anlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1874/3 Gemarkung Karlshuld (Am Kreuzweg 2)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.01.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2013 ö beschließend 2.5

Beschluss

Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für das o.g. Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Für die flachgeneigten Dächer wird das gemeindliche Einvernehmen für die Erteilung einer Befreiung in Aussicht gestellt.

Von Seiten des Bauamtes beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen ist zu klären, ob die 20 m breite Anbauverbotszone zur St 2043 noch besteht. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, stellt die Gemeinde Karlshuld für die beiden Gebäude im östlichen Teil des Grundstückes das gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung von der Einhaltung der östlichen Baugrenze in Aussicht.

Das geplante Gebäude im Nordwesten des Grundstückes liegt im Schutzbereich der 110 kV-Stromleitung. Eine Befreiung von dieser Festsetzung ist vom Bauamt beim LRA ND-SOB mit dem Stromversorger (e.on Netz GmbH, Betriebszentrum Bamberg, Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg, Tel. 0951/824345) abzuklären.

Im Genehmigungsverfahren ist ein Freiflächengestaltungsplan beizulegen; darin sind die Kfz-Stellplätze darzustellen und die grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes zu beachten. Vor Einreichung der Planunterlagen sollte der Freiflächengestaltungsplan mit dem Kreisfachberater für Gartenbau und Landespflege beim Landratsamt ND-SOB abgesprochen werden.

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der Ach“ sind durch das Bauvorhaben einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2013 13:14 Uhr