Vierte Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtung "Mittagsbetreuung an der Maurus-Gerle-Grundschule Karlshuld"
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 24.07.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 24.07.2023 | ö | beschließend | 8 |
Beschluss
Die Gemeinde Karlshuld erlässt auf Grund von Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) BayRS 2020-1-1-I und Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBl. S. 91) die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Einrichtung „Mittagsbetreuung an der Maurus-Gerle-Grundschule Karlshuld“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.10.2023 13:48 Uhr