Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Grasheim - Südlich Feuerwehr“ und Änderung des Flächennutzungsplans
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.11.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans „Grasheim - Südlich Feuerwehr“ mit integriertem Grünordnungsplan.
Erfordernis und Ziel der Planung ist die Ausweisung von Gewerbe- und Wohnbauflächen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 72/2 Fl.Nr. 68, 68/5, 68/6 und 66, alle Gmkg. Grasheim sowie einen Teil der Schrobenhausener Straße mit einer Gesamtfläche von ca. 20.000 m². Entsprechend der geplanten Nutzung soll ein Dorfgebiet für einen Gewerbebetrieb mit ergänzender Wohnnutzung festgesetzt werden.
Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Planungsbüro TB Markert Stadtplaner*Landschaftsarchitekt PartG mbB, Nürnberg durch die Gemeinde Karlshuld beauftragt.
Der Aufstellungsbeschluss ist durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich bekannt zu machen.
- Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplans.
Erfordernis und Ziel der Planänderung ist es, entsprechend dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB den unter Beschluss 1 genannten Bebauungsplan aufzustellen. Dafür wird die westliche Teilfläche der Grundstücke mit der Fl.Nr. 72/2 und 68, Gmkg. Grasheim (Fläche von ca. 2.000 m2) von „Flächen für Landwirtschaft“ in „Dorfgebiet“ geändert.
Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Planungsbüro TB Markert Stadtplaner*Landschaftsarchitekt PartG mbB, Nürnberg durch die Gemeinde Karlshuld beauftragt.
Der Änderungsbeschluss ist durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.12.2024 09:47 Uhr