Abbruch eines Teilgebäudes, Errichtung als Ersatzbau, Errichtung einer Dachgaube, Nutzungsänderung zu einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 100, Schrobenhausener Str. 42, Gemarkung Grasheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.03.2024 ö 4

Beschluss

1. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen. 
  3. Es wird darauf hingewiesen, dass 
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende 
  Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
  Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.04.2024 13:24 Uhr