Donaumoosvolksfest 2024
- Beschlussfassung über ein öffentliches Alkoholverbot in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 24.04.2024 bis 29.04.2024 im Bereich der Schul- und Kindergartenstraße in Karlshuld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.03.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die Gemeinde Karlshuld erlässt folgende
Allgemeinverfügung
- Während des traditionellen Donaumoosvolksfestes, das in der Zeit vom 24.04.2024 bis 28.04.2024 stattfindet, ist es vom 24.04.2024, 12:00 Uhr bis 29.04.2024, 06:00 Uhr verboten, auf den im beiliegenden Lageplan rot gekennzeichneten Flächen im Bereich der Kindergartenstraße und Schulstraße alkoholische Getränke zu konsumieren, mitzuführen oder mitzubringen. Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil der Allgemeinverfügung.
- Beim Konsumieren, Mitführen oder Mitbringen von alkoholischen Getränken kann der Zutritt zu dem Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung verweigert oder ein Platzverweis für den Aufenthalt in diesem Gebiet ausgesprochen werden.
- Den Anweisungen von Dienstkräften der Polizei, von gemeindlichen Bediensteten sowie von durch die Gemeinde Karlshuld hierzu ermächtigten Personen, die sich auf Verlangen als solche auszuweisen haben, ist Folge zu leisten.
- Für den Fall des Verstoßes gegen eines der Verbote der Ziffern 1, 2 oder 3 wird ein Zwangsgeld in Höhe von 250,00 € fällig.
- Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 bis 3 der Allgemeinverfügung wird angeordnet.
- Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.
- Diese Allgemeinverfügung tritt am 24.04.2024 um 00:00 Uhr in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.04.2024 13:24 Uhr