Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eines Doppelhauses (E+1+D) mit zwei Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 162/1 Gemarkung Karlshuld (Neuburger Straße 26) und einer Einfriedung entlang der Neuburger Straße mit einem Gabionenzaun
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 25.06.2013
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 25.06.2013 | ö | beschließend | 2.11 |
Beschluss
- Für das geplante Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Im Rahmen des Bauantragsverfahrens ist vom Antragsteller die Zustimmung aller Grundstückseigentümer zu einer Übernahme des restlichen Grenzabstandes auf dem Grundstück Fl.Nr. 162/5 Gemarkung Karlshuld einholen.
- Die Festsetzungen des Einfachen Bebauungsplanes der Gemeinde Karlshuld sind durch das Bauvorhaben einzuhalten.
- Die Anschlussmöglichkeit an die zentrale Wasserversorgung und an das gemeindliche Abwassernetz ist gegeben. Die Stromversorgung ist durch e.on Bayern AG gewährleistet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.08.2013 11:20 Uhr