Antrag auf eine "isolierte Befreiung" für die Errichtung eines Gartenhäuschens auf dem Grundstück Fl.Nr. 322/24 Gemarkung Karlshuld (Erlenweg 8)
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2013
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 10.09.2013 | ö | beschließend | 5.2 |
Beschluss
1. Die Abweichung von der vorgeschriebenen Baugrenze kann zugelassen werden, weil die nachbarlichen Belange durch das Bauvorhaben nicht in schwerer und unerträglicher Weise beeinträchtigt werden. Die unmittelbar angrenzenden Grundstückseigentümer haben der beantragten Errichtung des Gartenhäuschens zugestimmt.
2. Die beantragte „isolierte Befreiung“ für die Errichtung des o.g. Gartenhäuschens ist deshalb zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.09.2013 08:02 Uhr