Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale / gemeinnützige Zwecke


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.12.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 02.12.2014 ö beschließend 7

Beschluss

1.        Der Bürgermeister, der Schulleiter und die Leitung der Kindertagesst ätten werden ermächtigt, künftig Schenkungen und ähnliche Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke bis zu einem Betrag in Höhe von 1.000 € ohne weitere Genehmigung des Gemeinderates anzunehmen.

2.        Spenden, die über diesen Betrag hinausgehen, sind vom Gemeinderat zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2014 10:43 Uhr