Haushaltssatzung der Gemeinde Karlshuld für das Jahr 2016
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 10.05.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 10.05.2016 | ö | beschließend | 5 |
Beschluss
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Karlshuld folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.386.196 €
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.610.349 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.H.
- für die Grundstücke (B) 300 v.H.
- Gewerbesteuer 300 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 08.06.2016 07:58 Uhr