Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 579/12, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 178d
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 28.06.2016
Beratungsreihenfolge
Beschluss
1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Die Abwasserbeseitigung ist derzeit nicht gesichert, kann jedoch über eine Grunddienstbarkeit auf dem Nachbargrundstück, Fl.Nr. 579/14, Gemarkung Karlshuld, gesichert werden. Das Abwasser wird über das Nachbargrundstück entsorgt.
3. Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
a) Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
b) Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
c) Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
d) Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
e) Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 20.07.2016 07:55 Uhr