Änderung im Bereich der Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durch Art. 12 des Steueränderungsgesetzes 2015 - Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 UStG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2016 ö beschließend 5

Beschluss

I n Anwendung des § 27 Abs. 22 UStG ist gegenüber dem zuständigen Finanzamt zu erklären, dass für sämtliche Umsätze, die nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführt werden, § 2 Abs. 3 UStG in der zum 31.12.2015 geltenden Fassung zur Anwendung kommen soll.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 16.11.2016 07:43 Uhr