Umbau des bestehenden Wohnhauses durch Einbau von vier Wohnheiten und Neubau eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 177/12, Gemarkung Karlshuld, Siedlung 19b
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.01.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Einer Überschreitung der GRZ wird zugestimmt.
3. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.
2. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
3. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Straße nicht beeinträchtigt werden.
4. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
5.
Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuwei-sen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 16.02.2017 15:44 Uhr