Raumordnungsverfahren für einen Kiesabbau der Fa. Wittmann Kies + Beton GmbH westlich von Kochheim mit anschließender Realisierung von Rückhalteflächen für den vorbeugenden Hochwasserschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2017 ö 5

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem geplanten Kiesabbau Wittmann Kies + Beton GmbH aus nachfolgend genannten Gründen nicht zu und fordert die Regierung von Oberbayern auf, das Raumordnungsverfahren abzulehnen. Die Gemeinde Karlshuld lehnt jeglichen Kiesabbau in diesem Bereich ab:

1. Schutz der Anwohner
Die betroffenen Bürger sind bereits jetzt schon seit teilweise Jahrzenten von dem bestehenden Kiesabbau, dem Straßenverkehr an der Staatstraße, dem Flugzeuglärm als auch den Badegästen in den Sommermonaten belastet.

2. Schutz hoher Bodenertragsklassen
Südlich von Kochheim befinden Böden mit hohen Ertragsklassen die auf Dauer verloren gehen.

3. Einbußen in der Landwirtschaft
Durch weitere Wasserflächen werden sich vermehrt Wasservögel einfinden, die zur Nahrungsaufnahme die angrenzenden Felder aufsuchen werden.

4. Vogelschlag
Die vorgesehene Abbaufläche befindet sich im Bereich der Vogelschlaggefahr; es besteht daher eine akute Gefahr für die Bürger. Es wird ein Konzept zur Vogelprävention gefordert, wie es im Bereich des Flughafens München erfolgt ist.

5. Entwicklungskonzept Donaumoos – kein Kiesabbau auf Flächen für Ackerbau
Vor dem Hintergrund der teils starken Einschnitte für die Landwirtschaft, sollten neue Abbauflächen für den Kiesabbau in der Gemeinde Karlshuld nicht auf Flächen gesucht werden, die das Konzept für den Ackerbau vorhält. Die beantragten Flächen sind weder als Vorbehalts- noch als Vorranggebiet für Kiesabbau im Regionalplan dargestellt, sondern Böden mit hoher Ertragsklasse, die der Landwirtschaft auf Dauer verlorengehen.

6. Grundwasserschutz
Die beantragte Fläche kann nicht als Retentionsfläche genutzt werden, da die Voraussetzung, dass die Grube bis über den Grundwasserspiegel mit geeignetem Material verfüllt und der Grundwasserkörper damit abgedichtet wird, nicht erfüllt ist. Bei einem Hochwasserereignis ist die Gefahr von Verunreinigungen des Grundwassers bei offenem Zugang zum Grundwasserleiter aufgrund der fehlenden Abdichtung gegeben.

7. Siedlungsentwicklung der Gemeinde Karlshuld
Der beantragte Kiesabbau nördlich von Karlshuld verhindert eine bereits geplante Entwicklung Karlshulds in diesem Bereich.

8. Verbesserung der Anbindung von Kochheim
Die Gemeinde Karlshuld plant, nicht nur den Ortsteil Kochheim besser an die Kerngemeinde anzubinden, sondern dem Freizeitbedürfnis der Bürger in den südlich der Ach gelegenen Neubaugebieten Rechnung zu tragen. Die Planungshoheit nicht nur im Bereich der Siedlungsentwicklung, sondern auch im Bereich der Verbesserung Infrastruktur im Gemeindebereich werden durch den Abbau von Kies verhindert.

9. Flächenverbrauch durch Kiesabbau im Gemeindebereich
Die künftig entstehenden Kiesweiher nehmen eine Wasserfläche von 1.254.655 m² ein, was 4,3% der Gemeindefläche gleichkommt. Wie bereits ausgeführt, sieht das Donaumoosentwicklungs konzept lediglich eine Fläche von 1 % der Gemeindefläche für den Kiesabbau vor. In Folge der beantragten Fläche sind weitere Bereiche mit einer Gesamtfläche von dann insgesamt 5,9 % zu erwarten.

10. Stellungnahme Bürgerverein Kochheim
Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld steht hinter den vorgebrachten Bedenken der Kochheimer Bürger und trägt deren Belange vollinhaltlich als Bedenken der Gemeinde.

11. Ortseinsicht der Regierung von Oberbayern
Die Regierung von Oberbayern wird gebeten sich mit den Vertretern der Gemeinde Karlshuld vor einer Entscheidungsfindung ein Bild vor Ort über die Situation zu machen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 16.02.2017 15:44 Uhr