Nutzungsänderung eines Lebensmittel Discounters in einen Sonderpreis-Baumarkt auf dem Grundstück Fl.Nr. 67/13, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 7
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 01.08.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
1. Zum Antrag auf Nutzungsänderung und Anbringen von Werbebannern wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Vorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:
1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
3. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
4. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
5. Die Anzahl der für den Sonderpreis-Baumarkt erforderlichen Kfz-Stellplätze sind durch das Bauamt beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen festzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 20.09.2017 08:10 Uhr