Um- und Anbau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 318, Gemarkung Karlshuld, Karl-Theodor-Straße 39, 86668 Karlshuld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.09.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
- Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die B
enutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
- Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 10.10.2018 08:23 Uhr