Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 313/3 Gemarkung Karlshuld (Untere Achstraße 48)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.10.2012
Beratungsreihenfolge
Beschluss
1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Die Errichtung einer neuen Zufahrt wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
- Die genaue Lage, sowie die erforderliche Breite der neuen Zufahrt ist bei einem Ortstermin (Teilnehmer: Bauherr, Vertreter der Gemeinde Karlshuld) festzulegen;
- die Zufahrt ist von einer Fachfirma auf Kosten des Bauherrn zu errichten;
- bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt
- zwischen der Straße und dem Baugrundstück mit einem bituminösen Belag zu versehen;
- auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen;
- damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzenden Straße (Unterer Ach-straße) gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße und dem Baugrund-stück eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne oder ähnliches) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen;
- im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrund-stückes die angrenzende „Untere Achstraße“ um nicht mehr als 0,80 m überragen;
- Türen und Tore sind so anzubringen, dass sie nicht zur Straße hin öffnen;
- Evtl. vorhandene Straßenlampen, Straßeneinlaufgullis, Stromkästen und Telefonmasten sind auf Kosten des Bauherrn zu versetzen.
- Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
- Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwi-schenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
- Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Unteren Achstraße und dem am Baugrundstück angrenzenden Gehweg ist nicht erlaubt.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße / des Gehweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Unteren Achstraße nicht beeinträchtigt werden.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Unteren Achstraße bzw. am Baugrundstück angrenzenden Gehweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße / des Gehweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
- Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuwei-sen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.02.2013 13:10 Uhr