Neubau eines Carports und Errichtung eines Holzlagerplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 604/3 Gemarkung Karlshuld (Ingolstädter Straße 138 a)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.10.2012
Beratungsreihenfolge
Beschluss
1. Dem Neubau eines Carports wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
a) Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
b) Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
c) Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
d) Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
e) Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2
Datenstand vom 20.02.2013 13:10 Uhr