Datum: 25.05.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sport- und Mehrzweckhalle
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:36 Uhr bis 21:07 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
2 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 456/92, Kleinhohenried 38
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 07.05.2020
9 Anfragen
8 Zuschussantrag der Katholischen Dorfhelferinnen und Betriebshelfer in Bayern GmbH
7 Anlegen einer Streuobstwiese
6 Bäume im Vorgartenbereich der Neuburger-, Haupt-, Augsburger, - und Ingolstädter Straße - Förderprogramm der Gemeinde
5 Bedarfsermittlung in der Bauleitplanung - Genehmigung der derzeitigen Bedarfsermittlung
4 Ausbau einer Dachgeschosswohnung in einem bestehenden Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 218/2, Gemarkung Karlshuld, Hauptstr. 51b
3 Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 474, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Str. 174a

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2. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 456/92, Kleinhohenried 38

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö beschließend 2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt zum Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
3.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die Straße gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt eine Regenrinne einzubauen.
4.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
5.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
6.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der S traße ist nicht erlaubt.
7.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
8.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Straße nicht beeinträchtigt werden.
9.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße  – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
10.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
11.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 07.05.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2020  wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö informativ 9
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8. Zuschussantrag der Katholischen Dorfhelferinnen und Betriebshelfer in Bayern GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat bewilligt einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 592,80 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Anlegen einer Streuobstwiese

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Anlegen einer Streuobstwiese zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Bäume im Vorgartenbereich der Neuburger-, Haupt-, Augsburger, - und Ingolstädter Straße - Förderprogramm der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Programm zur Förderung von Bäumen im Vorgartenbereich zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Bedarfsermittlung in der Bauleitplanung - Genehmigung der derzeitigen Bedarfsermittlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsermittlung zum heutigen Stand  zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Ausbau einer Dachgeschosswohnung in einem bestehenden Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 218/2, Gemarkung Karlshuld, Hauptstr. 51b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö beschließend 4

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Mit dem Bauvorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Gehweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Gehweg ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Gehweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Gehweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Gehweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Gehweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 474, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Str. 174a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö beschließend 3

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
3.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. 7.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
4.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
5.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
6 .        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.05.2020 17:30 Uhr