Datum: 29.06.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sport- und Mehrzweckhalle
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:56 Uhr bis 21:48 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
9 Errichtung einer Gaube und eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 227/4, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 7
8 Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten, einer Doppelgarage und 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 186/9, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Str. 41 b
7 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 17/3, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 78
6 Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage (Ersatzbau) auf dem Grundstück Fl. Nr. 456/2, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 16
5 Errichtung einer Lagerhalle, eines Büros, einer Waschstraße und einer Betriebstankstelle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/45., Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 12
4 Zuschussantrag des SV Karlshuld e.V. 1932
3 Zuschuss für die Beschaffung eines Einsatzfahrzeugs für die Aktion "Helfer-vor-Ort" des BRK
2 Antrag FFW Karlshuld zur Maibaumaufstellung am Moorversuchsgut
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 25.05.2020
16 Anfragen
15 § 2b UstG - Verlängerung der Umsetzungsfrist
14 Gemeinde Königsmoos, Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 "Gewerbegebiet Ringstraße West" in Obermaxfeld mit gleichzeitiger 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren, frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
13 Bebauungsplan "Feuerwehr" mit Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufstellungs-, Auslegungs- und Billigungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufstellungs-, Auslegungs- und Billigungsbeschluss zur Änderung des Bebaungsplanes "Feuerwehr"
12 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Pferdestalles auf dem Grundstück Fl.Nr. 209, Gemarkung Karlshuld
11 Errichtung einer zweiten Wohneinheit im bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 65/6, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 125
10 Errichtung eines Wintergartens am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 76, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 40a

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9. Errichtung einer Gaube und eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 227/4, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2020 ö 9

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Den notwendigen Befreiungen von der Dachgaubensatzung der Gemeinde Karlshuld wird zugestimmt.
  3. Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten, einer Doppelgarage und 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 186/9, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Str. 41 b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2020 ö 8

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
3.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
4.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
5.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
6.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
7.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
8.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
9.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
10.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
11.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
12.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 17/3, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 78

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2020 ö 7

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
3.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
4.        Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
5.    Es wird darauf hingewiesen, dass
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt;
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
               Abfuhrstelle zu verbringen sind

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage (Ersatzbau) auf dem Grundstück Fl. Nr. 456/2, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2020 ö 6

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt zum Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
3.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die Straße gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt eine Regenrinne einzubauen.
4.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
5.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
6.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
7.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Straße nicht beeinträchtigt werden.
8.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße  – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
9..        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
10.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Errichtung einer Lagerhalle, eines Büros, einer Waschstraße und einer Betriebstankstelle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/45., Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2020 ö 5

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Die Ausnahme zur Errichtung einer Betriebsleiterwohnung wird erteilt.
3.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzende(n) Straße bzw. Geh-/ Radweg gelangen kann, ist auf dem Baugrundstück (im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße bzw. dem Geh-/Radweg und dem Baugrundstück) eine Regenrinne einzubauen.
3.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
4.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße / auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
5.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße bzw. des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
6.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
7.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg bzw. der Gemeindestraße „Am Kreuzweg“ entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges und der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Zuschussantrag des SV Karlshuld e.V. 1932

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2020 ö beschließend 4

Beschluss

Dem SV Karlshuld e.V. 1932 wird ein einmaliger Zuschuss für die oben genannten Sanierungsarbeiten in Höhe von 750,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Zuschuss für die Beschaffung eines Einsatzfahrzeugs für die Aktion "Helfer-vor-Ort" des BRK

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2020 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat bewilligt einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 2.000,00  €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Antrag FFW Karlshuld zur Maibaumaufstellung am Moorversuchsgut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2020 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat Karlshuld stimmt der Aufstellung eines Maibaums auf dem Gelände des Moorversuchsgutes zu. Die Entscheidung des genauen Standortes auf dem Gelände wird der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt treffen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 25.05.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2020 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.05.2020  wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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16. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2020 ö informativ 16
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15. § 2b UstG - Verlängerung der Umsetzungsfrist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2020 ö beschließend 15

Beschluss

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld beschließt, die Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 in Anspruch zu nehmen.

  2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt zu klären, ob durch die der Verlängerung der Übergangsfrist beim Neubau des Feuerwehrhauses durch die Nichtinanspruchnahme der Vorsteuerabzugsregelung ein finanzieller Nachteil für die Gemeinde entsteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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14. Gemeinde Königsmoos, Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 "Gewerbegebiet Ringstraße West" in Obermaxfeld mit gleichzeitiger 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren, frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2020 ö 14

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld hat keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 "Gewerbegebiet Ringstraße West" in Obermaxfeld mit gleichzeitiger 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Bebauungsplan "Feuerwehr" mit Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufstellungs-, Auslegungs- und Billigungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufstellungs-, Auslegungs- und Billigungsbeschluss zur Änderung des Bebaungsplanes "Feuerwehr"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2020 ö 13

Beschluss

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld beschließt die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nr Flst.-Nr. 18/2, 18/6, 18/9, 18/12 sowie
Teilbereiche der Grundstücke Flst.-Nr.18 und 21/2, jeweils Gemarkung Karlshuld.

  1. Der Gemeinderat Karlshuld billigt den Entwurf der 13 . Änderung des Flächennutzungs-planes der Gemeinde Karlshuld für die Grundstücke Fl.Nr Flst.-Nr. 18/2, 18/6, 18/9, 18/12 sowie Teilbereiche der Grundstücke Flst.-Nr.18 und 21/2, jeweils Gemarkung Karlshuld in der Fassung vom 19.06.2020

  1. Der Gemeinderat der  Gemeinde Karlshuld beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehr“ für die Grundstücke Fl.Nr Flst.-Nr. 18/2, 18/6, 18/9, 18/12 sowie Teilbereiche der Grundstücke Flst.-Nr.18 und 21/2, jeweils Gemarkung Karlshuld.

  1. Der Gemeinderat Karlshuld billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Feuerwehr“ in der Fassung vom 19.06.2020.

  1. Die Verwaltung und der Planfertiger werden beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes „Feuerwehr“ mit jeweiligem Planentwurf in der Fassung vom 29.06.2020 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Pferdestalles auf dem Grundstück Fl.Nr. 209, Gemarkung Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2020 ö 12

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Pferdestalles auf dem Grundstück Fl.Nr. 209, Gemarkung Karlshuld, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Errichtung einer zweiten Wohneinheit im bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 65/6, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 125

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2020 ö 11

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Mit dem Bauvorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:
  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Gehweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  2. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Gehweg nicht beeinträchtigt werden.
  3. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Gehweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Gehweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  4. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
  5.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Errichtung eines Wintergartens am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 76, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 40a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2020 ö 10

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen und Hinweise zu beachten:
Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.07.2020 16:51 Uhr