Datum: 09.11.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sport- und Mehrzweckhalle
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:25 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 19.10.2020
2 Ausbau des best. Dachgeschosses zu einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 112/3, Gemarkung Karlshuld, Obere Achstr. 11a
3 Errichtung eines Kiosk auf dem Sportplatz des SVK, Fl.Nr. 69/1, Gemarkung Karlshuld, Kindergartenstr. 10, durch den SV Karlshuld
11 Gemeinde Königsmoos, Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 "Gewerbegebiet Ringstraße West" in Obermaxfeld mit gleichzeitiger 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren - Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
10 12. Änderung Flächennutzungsplan - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit - Satzungsbeschluss
9 Bebauungsplan Nr. 28 „Am Fischerweg“ - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit - Satzungsbeschluss
8 Abrundungssatzung "Augsburger Straße", - Behandlung der Eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit - Satzungsbeschluss
7 Nutzungsänderung des Speichers in Büroräume auf dem Grundstück Fl.Nr. 457/166, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 108, durch die Stiftung Donaumoos Freilichtmuseum
6 Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 175/3, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Str. 51
5 Neubau eines Doppelhauses mit 4 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 170/7, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Str. 57a
4 Errichtung eines Wintergartens auf der Terrasse eines bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 182/10, Gemarkung Karlshuld, Lindenstraße 4
15 Bekanntmachungen und Anfragen
14 Erstellung eines kommunalen Energienutzungsplanes
13 Anordnung einer dauerhaften Verkehrsbeschränkung für die Schul- und Kindergartenstraße
12 Widmung der Verlängerung der "Kindergartenstraße" als Ortsstraße gemäß Art. 6 BayStrWG

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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 19.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2020 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2020  wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Ausbau des best. Dachgeschosses zu einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 112/3, Gemarkung Karlshuld, Obere Achstr. 11a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2020 ö 2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
  3. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug
     ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Errichtung eines Kiosk auf dem Sportplatz des SVK, Fl.Nr. 69/1, Gemarkung Karlshuld, Kindergartenstr. 10, durch den SV Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2020 ö 3

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Gemeinde Königsmoos, Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 "Gewerbegebiet Ringstraße West" in Obermaxfeld mit gleichzeitiger 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren - Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2020 ö 11

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld hat keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 "Gewerbegebiet Ringstraße West" in Obermaxfeld mit gleichzeitiger 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. 12. Änderung Flächennutzungsplan - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2020 ö 10

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Karlshuld beschließt die oben genannten Beschlussvorschläge für die  Träger öffentlicher Belange.
  2. Der Gemeinderat Karlshuld stellt die 12. Änderung des Flächennutzungsplans mit den heute beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in der Fassung vom 09.11.2020 fest.
  3. Der Planfertiger wird beauftragt, die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in die 12. Änderung des Flächennutzungsplans samt Umweltbericht und Begründung einzuarbeiten.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, 12. Änderung des Flächennutzungsplans zur Genehmigung beim Landratsamt Neuburg – Schrobenhausen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Bebauungsplan Nr. 28 „Am Fischerweg“ - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2020 ö 9

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Karlshuld beschließt die oben genannten Beschlussvorschläge für die  Träger öffentlicher Belange.
  2. Der Gemeinderat Karlshuld beschließt den Bebauungsplan Nr. 28 „Am Fischweg“ mit den heute beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in der Fassung vom 09.11.2020 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
  3. Der Planfertiger wird beauftragt, die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in den Bebauungsplan samt Umweltbericht und Begründung einzuarbeiten.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Abrundungssatzung "Augsburger Straße", - Behandlung der Eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2020 ö 8

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Karlshuld beschließt die oben genannten Beschlussvorschläge für die  Träger öffentlicher Belange.
  2. Der Gemeinderat Karlshuld beschließt die Abrundungssatzung „Augsburger Straße" mit den heute beschlossenen redaktionellen Änderungen in der Fassung vom 03.11.2020 als Satzung.
  3. Der Planfertiger wird beauftragt, die redaktionellen Änderungen in die Abrundungssatzuung bzw. die Begründung einzuarbeiten.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Nutzungsänderung des Speichers in Büroräume auf dem Grundstück Fl.Nr. 457/166, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 108, durch die Stiftung Donaumoos Freilichtmuseum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2020 ö 7

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 175/3, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Str. 51

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2020 ö 6

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.         Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  3. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an dem Gehweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Neubau eines Doppelhauses mit 4 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 170/7, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Str. 57a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2020 ö 5

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Für das Bauvorhaben ist die bestehende Zufahrt zu nutzen.
3.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
4.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt vor dem Geh-/ Radweg eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
5.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
6.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
7.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
8.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
9.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
10.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
11.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
12.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Errichtung eines Wintergartens auf der Terrasse eines bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 182/10, Gemarkung Karlshuld, Lindenstraße 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2020 ö 4

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem Gehweg ist nicht erlaubt.
3.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Gehweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
4.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Gehweg nicht beeinträchtigt werden.
5.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Gehweg und der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Gehweges und der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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15. Bekanntmachungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2020 ö informativ 15
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14. Erstellung eines kommunalen Energienutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2020 ö beschließend 14
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13. Anordnung einer dauerhaften Verkehrsbeschränkung für die Schul- und Kindergartenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2020 ö beschließend 13

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet die Beschränkung der Schulstraße und der Kindergartenstraße mit dem Verkehrszeichen 253 mit dem Zusatzzeichen 1026-35 – Durchfahrt verboten für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, Lieferverkehr frei und beauftragt die Gemeindeverwaltung mit der Umsetzung der Verkehrsbeschränkung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Widmung der Verlängerung der "Kindergartenstraße" als Ortsstraße gemäß Art. 6 BayStrWG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2020 ö beschließend 12

Beschluss

Die in der Gemeinde Karlshuld, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, neu errichteten Straßenteil-stücke der Kindergartenstraße (70 m und 232,88 m) werden gemäß Art. 6 BayStrWG  mit Wirkung vom 16.11.2020 ebenfalls zu Ortsstraßen gewidmet.

Der gewidmete Bereich der „Kindergartenstraße“ ist wie folgt ins Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen einzutragen:

Bezeichnung des Straßenzuges:        Kindergartenstraße

Gesamtlänge:        0,923 km

Straßenbaulastträger:        Gemeinde Karlshuld
der Kindergartenstraße

bestehend aus folgenden Straßen-Abschnitten:


Abschnitt 1

Fl.Nr. :        69/5 Gemarkung Karlshuld

Anfangspunkt:        Einmündung von der Augsburgerstraße
       
Endpunkt:                                              Ende der Ausbaustrecke (an der nordwestlichen Grenze von Fl.Nr. 69/1 Gemarkung Karlshuld; bei der Kinderkrippe      „Haus 4“)
       
Länge (gesamt)        0,233 km
       
Abschnitt 2 (Stichstraße)

Fl.Nr. :        69/5 Tfl.   Gemarkung Karlshuld

Anfangspunkt:        Abzweigung von der Kindergartenstraße (östlich bis Fl.Nr. 67/2  Gemarkung Karlshuld)
       
Endpunkt:                                        Ende der Ausbaustrecke (an der östlichen Grenze des Grundstückes Fl.Nr. 71 Gemarkung Karlshuld)
       
Länge:        0,070 km        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.11.2020 15:27 Uhr