Datum: 14.12.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sport- und Mehrzweckhalle
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:43 Uhr bis 20:27 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4 Errichtung einer Kartoffellagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 2551, Gemarkung Grasheim, Oberer Kanal 162, durch Herrn Werner Oppenheimer
3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 42, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 54 b
2 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 71/3, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 21a
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 30.11.2020
8 Bekanntmachungen und Anfragen
7 Bebauungsplan "Unterer Kanal Mitte" - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
6 Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Fertiggaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 404, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 100b
5 Neubau einer Doppelhaushälfte mit 3 Fertiggaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 404, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 100a

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4. Errichtung einer Kartoffellagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 2551, Gemarkung Grasheim, Oberer Kanal 162, durch Herrn Werner Oppenheimer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2020 ö 4

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die Privilegierungsvoraussetzungen erfüllt sind.
2.         Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  3. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 42, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 54 b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2020 ö 3

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1.  Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen, soweit dies noch nicht geschehen ist.
  3.  Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt vor dem Geh-/ Radweg eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
  4.  Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
  5.  Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
  6.  Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
  7.  Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  8.  Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
  9.  Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  10. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
11.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 71/3, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 21a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2020 ö 2

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 71/3, Gemarkung Karlshuld, wird das gemeindliche Einvernehmen für die Überschreitung der vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen festgelegten Baugrenze erteilt; bezüglich der grundsätzlichen Bebauung ist aufgrund des in den Außenbereich hinausragenden Bauplatzes die Bauweise mit dem Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen abzustimmen, zumal zu erwarten ist, dass die GFZ und GRZ wohl überschritten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 30.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2020 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Bekanntmachungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2020 ö informativ 8
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7. Bebauungsplan "Unterer Kanal Mitte" - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2020 ö 7

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt die oben genannten Beschlussvorschläge für die Träger öffentlicher Belange.
  2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 30 „Unterer Kanal - Mitte“ mit den heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in der Fassung vom 14.12.2020.
  3. Der Planfertiger wird beauftragt, die Änderungen und Ergänzungen in den Bebauungsplan samt Umweltbericht und Begründung einzuarbeiten.
  4. Die Verwaltung und der Planfertiger werden beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 hierzu zu beteiligen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Fertiggaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 404, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 100b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2020 ö 6

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
  2. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  3. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
  4. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  5. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Neubau einer Doppelhaushälfte mit 3 Fertiggaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 404, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 100a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2020 ö 5

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
  2. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  3. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
  4. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  5. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2021 11:08 Uhr