Datum: 18.10.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:31 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 13.09.2021
2 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit jeweils einer Doppelgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1819/16 und 1819/17, Gemarkung Karlshuld, Eichenstraße
7 Gemeinde Karlskron Aufstellung Aufhebungsatzung zum Bebauungsplan Nr.13 "Am Linnerberg" Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
6 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 71/3, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 21a
5 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr..181/4, Ingolstädter Straße 25
4 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Reihenhauses mit 6 WE und einer zusätzlichen 7. WE und 14 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 457/5, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 54
3 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit einer Wohnung im EG und eines Wohnraums im DG sowie einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 170/3, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Straße 59
12 Anfragen
11 Antrag auf Nutzung des Volksfestplatzes zur Durchführung eines Christkindlmarktes
10 7. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Berg im Gau zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Schornhof II" Gemeinde Berg im Gau, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen - Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
9 Bebauungsplan Nr. 29 "Östlich Neuburger Straße, südlich der Siedlung - Erweiterung" - Benennung der Straße
8 Einfacher Bebauungsplan "Nördlich der Augsburger Straße" - Eingegangene Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit - Billigungsbeschluss und Beschluss zur erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 13.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit jeweils einer Doppelgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1819/16 und 1819/17, Gemarkung Karlshuld, Eichenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2021 ö 2

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit jeweils einer Doppelgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1819/16 und 1819/17, Gemarkung Karlshuld, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Gemeinde Karlskron Aufstellung Aufhebungsatzung zum Bebauungsplan Nr.13 "Am Linnerberg" Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2021 ö 7

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld hat keine Einwände gegen die Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 13 „Am Linnerberg“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 71/3, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 21a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2021 ö 6

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt zum Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze „Zufahrt zum Baugrundstück / Geh- u. Radweg“) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen, soweit dies noch nicht geschehen ist.
3.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
4.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
5.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 109, 86669 Königsmoos) einzuholen.
5.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
6.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
8.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
9.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
10.        Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
 11.Es wird darauf hingewiesen, dass 
        - es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt;
      - die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende 
               Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr..181/4, Ingolstädter Straße 25

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2021 ö 5

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 181/4, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 25, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Reihenhauses mit 6 WE und einer zusätzlichen 7. WE und 14 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 457/5, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 54

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2021 ö 4

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Reihenhauses mit 6 Wohneinheiten und einer zusätzlichen 7. Wohneinheiten, sowie 14 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 457/5, Gemarkung Karlshuld, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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3. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit einer Wohnung im EG und eines Wohnraums im DG sowie einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 170/3, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Straße 59

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2021 ö 3

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit einer Wohnung im EG und eines Wohnraums im DG sowie einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 170/3, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Straße 59, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2021 ö informativ 12
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11. Antrag auf Nutzung des Volksfestplatzes zur Durchführung eines Christkindlmarktes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2021 ö beschließend 11
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10. 7. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Berg im Gau zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Schornhof II" Gemeinde Berg im Gau, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen - Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2021 ö 10

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld hat keine Einwände gegen die 7. Flächennutzungs-planänderung der Gemeinde Berg im Gau einzuwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Bebauungsplan Nr. 29 "Östlich Neuburger Straße, südlich der Siedlung - Erweiterung" - Benennung der Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2021 ö 9

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Straße im Baugebiet „Östlich der Neuburger Straße, Südlich der Siedlung – Erweiterung“, den Namen „Bürgermeister-Seitle-Str.“ erhalten soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Einfacher Bebauungsplan "Nördlich der Augsburger Straße" - Eingegangene Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit - Billigungsbeschluss und Beschluss zur erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2021 ö 8

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Karlshuld billigt den Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 37 "Nördlich der Augsburger Straße" mit den heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in der Fassung vom 18.10.2021. 
  2. Der Planfertiger wird beauftragt, die Änderungen und Ergänzungen in den Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 37 "Nördlich der Augsburger Straße" und die Begründung einzuarbeiten.
  3. Die Verwaltung und der Planfertiger werden beauftragt, den Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 37 "Nördlich der Augsburger Straße" in der Fassung vom 18.10.2021 gem.§ 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§ 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB erneut zum Planentwurf in der Fassung vom 18.10.2021 zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2021 09:41 Uhr