Datum: 15.03.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Ferienausschuss
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:53 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:53 Uhr bis 20:27 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 15.02.2021
14 Aufstellung Bebauungsplan "Karlshulder Straße" und 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brunnen im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
13 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer 1,00 m hohen Mauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 104/2, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 31b
12 Aufstockung des bestehenden Wohnhauses und Errichtung von zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 35, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 120
11 Anbau an einem bestehendem Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 312/22, Gemarkung Karlshuld, Maurus-Gerle-Strasse 33
10 Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 4108, -/2, -/3, -/4, -/6, -/7, Gemarkung Karlshuld, durch Manfred und Elke Hummel
9 Errichtung einer Lagerhalle, eines Büros, (einer Waschstraße) und einer Betriebstankstelle - Tektur - auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/45., Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 12
8 Errichtung einer Dachgaube auf dem Dach des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 307/16, Gemarkung Karlshuld, Karl-von-Eckart-Strasse 7
7 Errichtung einer Gewerbeeinheit für Co-Working Büros und dazugehörigem Werkstattbereich auf dem Grundstück Fl.Nr. 1875/2, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 5
6 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 154, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße38
5 Ausbau des bestehenden Dachgeschosses zu einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 681/28, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 71
4 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 328/3, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 39
3 Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses und Erweiterung zu enem Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1660/3, Gemarkung Karlshuld,Jägersbühl 8
2 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 457/79, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal
19 Anfragen
18 Online-Bürgerversammlung vom 21.12.2020 -Behandlung der eingegangenen Empfehlungen
17 29. Änderung des Regionalplanes Region Ingolstadt (10); Neufassung des Kapitels 2 (neu) Raumstruktur - Beteiligungsverfahren gem. Art. 16 BayLplG i.V.m. § 9 ROG
16 Zuschussantrag des Sportvereines Karlshuld 1932 e.V. für die Jugendarbeit 2021
15 Bebauungsplan „Feuerwehr“ und 13. Änderung Flächennutzungsplan - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit - Satzungsbeschluss

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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 15.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 15.03.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.02.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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14. Aufstellung Bebauungsplan "Karlshulder Straße" und 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brunnen im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 15.03.2021 ö 14

Beschluss

Der Ferienausschuss hat keine Einwände gegen die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brunnen und der Aufstellung des Bebauungsplanes „Karlshulder Straße“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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13. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer 1,00 m hohen Mauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 104/2, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 31b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 15.03.2021 ö 13

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer 1,00 m hohen Mauer an der westlichen Grundstücksgrenze auf dem Grundstück Fl.Nr. 104/2, Gemarkung Karlshuld; Neuburger Straße 31 b, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12. Aufstockung des bestehenden Wohnhauses und Errichtung von zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 35, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 120

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 15.03.2021 ö 12

Beschluss

1. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Einer Überschreitung der zulässigen GRZ um 0,021 wird zugestimmt.
3. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.

3.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

4.        Es wird darauf hingewiesen, dass
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
  Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
  Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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11. Anbau an einem bestehendem Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 312/22, Gemarkung Karlshuld, Maurus-Gerle-Strasse 33

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 15.03.2021 ö 11

Beschluss

  1. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Einer Überschreitung der GFZ und der GRZ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  3. Durch das Vorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und  der Straße ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg und der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges und der Straße– gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10. Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 4108, -/2, -/3, -/4, -/6, -/7, Gemarkung Karlshuld, durch Manfred und Elke Hummel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 15.03.2021 ö 10

Beschluss

Der Antrag von Herrn und Frau Hummel auf Überplanung der oben genannten Fl.Nrn. wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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9. Errichtung einer Lagerhalle, eines Büros, (einer Waschstraße) und einer Betriebstankstelle - Tektur - auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/45., Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 15.03.2021 ö 9

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Errichtung einer Dachgaube auf dem Dach des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 307/16, Gemarkung Karlshuld, Karl-von-Eckart-Strasse 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 15.03.2021 ö 8

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Pettenkoferstraße“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Errichtung einer Gewerbeeinheit für Co-Working Büros und dazugehörigem Werkstattbereich auf dem Grundstück Fl.Nr. 1875/2, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 15.03.2021 ö 7

Beschluss

  1. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.  Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Gehweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 154, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße38

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 15.03.2021 ö 6

Beschluss

1.        Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Vorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:
  1.    Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2.    Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
  3.   Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  4.   Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.
  5.   Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
  6.   Es wird darauf hingewiesen, dass
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
  Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
  Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).
  1.   Das Gebäude ist an den bestehenden Abwasseranschluss anzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Ausbau des bestehenden Dachgeschosses zu einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 681/28, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 71

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 15.03.2021 ö 5

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
  3. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug
ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 328/3, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 39

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 15.03.2021 ö 4

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr.328/2, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 39, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses und Erweiterung zu enem Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1660/3, Gemarkung Karlshuld,Jägersbühl 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 15.03.2021 ö 3

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zum Anheben des Dachgeschosses und Ausbau zu einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 1660/3, Gemarkung Karlshuld, Jägersbühl 8, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 457/79, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 15.03.2021 ö 2

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.N. 457/79, Gemarkung Karlshuldwird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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19. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 15.03.2021 ö informativ 19
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18. Online-Bürgerversammlung vom 21.12.2020 -Behandlung der eingegangenen Empfehlungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 15.03.2021 ö beschließend 18

Beschluss

  1. Der Ferienausschuss lehnt eine Fahrbahnabgrenzung für Fußgänger und Fahrradfahrer in der Kindergartenstraße ab. Durch solch eine Begrenzung würde den Fußgängern und Fahrradfahrern eine Sicherheit suggeriert, die nicht vorhanden ist. Derzeit läuft in der Gemeinde ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, hierbei wird auch der genannte Bereich überplant.

  1. Der schlechte Gesamtzustand der Ingolstädter Straße wird an den zuständigen Straßenbaulastträger weitergegeben und angeregt, einen Flüsterasphalt einzubauen.

  1. Es besteht die Möglichkeit, dass Grundstückseigentümer auf eigene Kosten bei der Gemeindeverwaltung Hinweisschilder für die Hofeinfahrten mit den jeweiligen Hausnummern bestellen können.

  1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Landkreisbetrieben eine mittelfristige Lösung für das Zufahrtsproblem beim Wertstoffhof zu erstellen.

  1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Polizeiinspektion Neuburg a.d.Donau über das Geschwindigkeitsproblem in der Karl-Theodor-Straße zu informieren und vermehrt auf Geschwindigkeitskontrollen zu appellieren.

Der Ferienausschuss nimmt den Hinweis über den Zustand der Karl-Theodor-Straße zur Kenntnis. Derzeit ist es aufgrund der derzeitigen finanziellen Lage der Gemeinde Karlshuld nicht möglich, die Karl-Theodor-Straße zu sanieren.

  1. Der Hinweis über die mangelhafte Beleuchtung des Geh- und Radweges in der Ingolstädter Straße wird an die Bayernwerke weitergeben. Die Bayernwerke sind für die Aufstellung und Reparatur der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet zuständig.

  1. In der Hauptstraße sowie in der Neuburger Straße werden im Jahr 2021 neue Bäume in den dafür vorhergesehenen Flächen gepflanzt.

  1. Bei den Buswartehäuschen im Gemeindegebiet werden zukünftig einmal jährlich eine Inspektion sowie einer Reinigung vorgenommen.

  1. Der Ferienausschuss nimmt den Hinweis über eine kostenfreie Reparaturstation für Fahrräder zur Kenntnis. Derzeit ist es aufgrund der finanziellen Lage nicht möglich, so eine Reparaturstation zu errichten.

  1. Derzeit wird im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen eine Machbarkeitsstudie bezüglich Ruf- und Bürgerbussen durchgeführt. Hierbei werden die Landkreisgemeinden beteiligt.

  1. Der Ferienausschuss lehnt ein E-Auto-Konzept für die Gemeinde Karlshuld ab. Momentan wäre ein solches E-Auto-Konzept für die Größenverhältnisse der Gemeinde nicht rentabel.

  1. Der Ferienausschuss nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Derzeit laufen Planungen für ein Energiekonzept für die Gemeinde Karlshuld.

  1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Elternbeirat der Maurus-Gerle-Schule vermehrt auf die hohe Gefahr, die durch das Fahrradfahren ohne Licht entsteht, hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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17. 29. Änderung des Regionalplanes Region Ingolstadt (10); Neufassung des Kapitels 2 (neu) Raumstruktur - Beteiligungsverfahren gem. Art. 16 BayLplG i.V.m. § 9 ROG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 15.03.2021 ö 17

Beschluss

Der Ferienausschuss der Gemeinde Karlshuld hat keine Einwände gegen die 29. Änderung des Regionalplanes der Region Ingolstadt (10).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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16. Zuschussantrag des Sportvereines Karlshuld 1932 e.V. für die Jugendarbeit 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 15.03.2021 ö beschließend 16

Beschluss

Dem Sportverein Karlshuld 1932 e.V. wird für die Jugendarbeit im Jahr 2021 ein einmaliger Zuschuss von 6.600,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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15. Bebauungsplan „Feuerwehr“ und 13. Änderung Flächennutzungsplan - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 15.03.2021 ö 15

Beschluss

  1. Der Ferienausschuss stellt die 13. Änderung des Flächennutzungsplans mit den heute beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in der Fassung vom 15.03.2021 fest.
  2. Der Planfertiger wird beauftragt, die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in die 13. Änderung des Flächennutzungsplans samt Umweltbericht und Begründung einzuarbeiten.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die 13. Änderung des Flächennutzungsplans zur Genehmigung beim Landratsamt Neuburg – Schrobenhausen vorzulegen.
  4. Der Ferienausschuss beschließt die oben genannten Beschlussvorschläge zum Bebauunngsplan für die Träger öffentlicher Belange.
  5. Der Ferienausschuss beschließt den Bebauungsplan „Feuerwehr“ mit den heute beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in der Fassung vom 15.03.2021 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
  6. Der Planfertiger wird beauftragt, die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in den Bebauungsplan samt Umweltbericht und Begründung einzuarbeiten.
  7. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2021 10:10 Uhr