Datum: 19.04.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sport- und Mehrzweckhalle
Gremium: Ferienausschuss
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
16 Anfragen
15 Landkreisweiter Digitaler Energienutzungsplan
14 Finanzplan für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024
13 Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024
12 Haushaltssatzung der Gemeinde Karlshuld für das Jahr 2021
11 Genehmigung von überplanmäßigen / außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2020
10 Vorlage der Jahresrechnung 2020 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO
9 Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 67/16, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 5
8 Neubau eines Einfamilienhauses mit Anbau und Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 11/1, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 18a
7 Neubau eines Zweifamilienhauses mit Einliegerwohnung 4 Carports und 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 136/2 und 136/8, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 61
6 Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 101/2, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Straße 36 a
5 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung -Tektur- auf dem Grundstück Fl.Nr. 681/52, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 91 a
4 Errichtung einer Garage, Anbau eines Müllraumes und Nutzungsänderung auf dem Grundstück Fl.Nr. 36, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 122, 86668 Karlshuld
3 Antrag auf Vorbescheid zum Anbau von zwei Gewerbeeinheiten an dem bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 64, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 10
2 Antrag auf Vorbescheid zum Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 456/45, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 56 d
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 15.03.2021

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16. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 19.04.2021 ö informativ 16
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15. Landkreisweiter Digitaler Energienutzungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 19.04.2021 ö beschließend 15

Beschluss

Die Gemeinde Karlshuld beteiligt sich am gemeinsamen Digitalen Energienutzungsplan der kreisangehörigen Gemeinden und des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit. Dieser gemeinsame Digitale Energienutzungsplan beinhaltet die Phasen A-F sowie zusätzlich das separate Schwerpunktprojekt Klärschlammverbund, gemäß der beigefügten Anlage. Der digitale Energienutzungsplan wird als Ganzes vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zu 70 Prozent gefördert. Das Landratsamt übernimmt 15 Prozent für den Teil, der die Kosten für die Phasen A-F umfasst. Die Gemeinden finanzieren die restlichen 15 Prozent der Kosten für die Phasen A-F sowie die 30 Prozent der Kosten für das Schwerpunktprojekt Klärschlammverbund zu jeweils gleichen Anteilen pro Gemeinde. Für beides zusammen beträgt der Beitrag maximal je 3.000 EUR pro Gemeinde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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14. Finanzplan für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 19.04.2021 ö beschließend 14

Beschluss

Der Finanzplan (Art. 70 GO, § 24 KommHV) für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 wird
in der vorgelegten Form beschlossen. Der Finanzplan ist dem Haushaltsplan beizulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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13. Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 19.04.2021 ö beschließend 13

Beschluss

Das Investitionsprogramm (Art. 70 GO, § 24 KommHV) für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 wird in der vorgelegten Form beschlossen. Das Investitionsprogramm ist dem Haushaltsplan beizulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12. Haushaltssatzung der Gemeinde Karlshuld für das Jahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 19.04.2021 ö beschließend 12

Beschluss

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Karlshuld folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit         11.155.938 €

und im

Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        4.104.640 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird in Höhe von 1.600.000 € festgesetzt.        

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

       Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:


  1. Grundsteuer                        

  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        300 v.H.

  1. für die Grundstücke (B)        300 v.H.                

  1. Gewerbesteuer        300 v.H.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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11. Genehmigung von überplanmäßigen / außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 19.04.2021 ö beschließend 11

Beschluss

Die bei o.g. Haushaltsstellen entstandenen Mehrausgaben werden als überplanmäßige / außerplanmäßige Ausgaben genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10. Vorlage der Jahresrechnung 2020 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 19.04.2021 ö informativ 10
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9. Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 67/16, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 19.04.2021 ö 9

Beschluss

Dem Antrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Neubau eines Einfamilienhauses mit Anbau und Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 11/1, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 18a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 19.04.2021 ö 8

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Einer Überschreitung der GRZ wird zugestimmt
  3. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
  3. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
  4. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
  5. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  6. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
  7. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
  8. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  9. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
  10. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  11. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen. 
  12.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Neubau eines Zweifamilienhauses mit Einliegerwohnung 4 Carports und 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 136/2 und 136/8, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 61

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 19.04.2021 ö 7

Beschluss

1.        Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Vorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:
  1.    Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2.    Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
  3.   Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  4.   Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.
  5.   Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
  6.   Es wird darauf hingewiesen, dass
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
  Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
  Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).
  1.   Das Gebäude ist an den bestehenden Abwasseranschluss anzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 101/2, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Straße 36 a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 19.04.2021 ö 6

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Für das Bauvorhaben ist die bestehende Zufahrt zu nutzen.
3.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
4.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung -Tektur- auf dem Grundstück Fl.Nr. 681/52, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 91 a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 19.04.2021 ö 5

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  3. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
  4. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
  5. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Errichtung einer Garage, Anbau eines Müllraumes und Nutzungsänderung auf dem Grundstück Fl.Nr. 36, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 122, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 19.04.2021 ö 4

Beschluss

Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, wenn die dargestellte Teilfläche vom Nachbargrundstück dazu erworben wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid zum Anbau von zwei Gewerbeeinheiten an dem bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 64, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 19.04.2021 ö 3

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zum Anbau von zwei Gewerbeeinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 64, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 10, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid zum Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 456/45, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 56 d

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 19.04.2021 ö 2

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zum Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 456/45, Gemarkung Karlshuld, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 15.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 19.04.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.03.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2021 10:46 Uhr