Datum: 17.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sport- und Mehrzweckhalle
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:25 Uhr bis 20:24 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 29.03.2021
11 Zuschussantrag der Katholischen Dorfhelferinnen und Betriebshelfer in Bayern GmbH
12 Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Diakonie-Sozialstation Donaumooser Land
13 Sonderumlage für das Museumsdepot
14 Anfragen
10 Zuschussantrag des Sportvereines Grasheim e.V. für die Jugendarbeit und Übernahme des jährlichen Pachtzins 2021
9 Einfacher Bebauungsplan Nördlich der Augsburger Straße, - Aufstellungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Auslegungsbeschluss
8 Ausbau von einem Dachgeschoss mit neuem Zwerchgiebel auf dem Grundstück Fl.Nr. 273/6, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 33a
7 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1667/7, Gemarkung Karlshuld, Jägersbühl 31
6 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 304/2, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 57a
5 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2561/1, Gemarkung Grasheim, Oberer Kanal 146
4 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 306/28 Tfl., Ludwigstraße 39, durch Sascha Schmidt
3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelagarge auf dem Grundstück Fl.Nr. 71/2, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 21
2 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 249, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 9

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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 29.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29.03.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Zuschussantrag der Katholischen Dorfhelferinnen und Betriebshelfer in Bayern GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö beschließend 11

Beschluss

Der Gemeinderat bewilligt einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 597,20 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Diakonie-Sozialstation Donaumooser Land

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö beschließend 12

Beschluss

Dem Diakonischen Werk Ingolstadt e.V. wird für die Diakonie-Sozialstation Donaumooser Land für das Jahr 2021 ein einmaliger Zuschuss von 5.400,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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13. Sonderumlage für das Museumsdepot

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö beschließend 13

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld stimmt einer jährlichen „Sonderumlage Museumsdepot“ von 29.000,00 € pro Jahr für die Jahre 2021 bis 2027 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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14. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö informativ 14
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10. Zuschussantrag des Sportvereines Grasheim e.V. für die Jugendarbeit und Übernahme des jährlichen Pachtzins 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö beschließend 10

Beschluss

Dem Sportverein Grasheim e. V. wird für die Jugendarbeit im Jahr 2021 einschließlich des Pachtzinses ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 6.050,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Einfacher Bebauungsplan Nördlich der Augsburger Straße, - Aufstellungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö 9

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Einfachen Bebauungsplans „Nördlich der Augsburger Straße“ auf den Fl.Nrn. 92/3, 90/8, 90/4, 90/1, 90/2, 90/7, 88/3, 88/2 und 88/4, Gemarkung Karlshuld.

  1. Der Gemeinderat Karlshuld billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Nördlich der Augsburger Straße“, in der Fassung vom 17.05.2021.

  1. Die Verwaltung und der Planfertiger werden beauftragt, die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf in der Fassung vom 17.05.2021 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Ausbau von einem Dachgeschoss mit neuem Zwerchgiebel auf dem Grundstück Fl.Nr. 273/6, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 33a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö 8

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
  3. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug
     ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1667/7, Gemarkung Karlshuld, Jägersbühl 31

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö 7

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Die Errichtung einer neuen Zufahrt wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
a)  die genaue Lage, sowie die erforderliche Breite der neuen Zufahrt ist bei einem Ortstermin (Teilnehmer: Bauherr, Vertreter der Gemeinde Karlshuld) festzulegen;
b)        die Zufahrt ist von einer Fachfirma auf Kosten des Bauherrn zu errichten;
c)        bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt
- zwischen der Straße und dem Baugrundstück mit einem bituminösen Belag zu versehen;
- auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen;
d)        damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende Straße gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße und dem Baugrundstück eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne oder Ähnliches) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen;
e)        im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes die angrenzende Straße um nicht mehr als 0,80 m überragen;
f)        Türen und Tore sind so anzubringen, dass sie nicht zur Straße hin öffnen;
g)        evtl. vorhandene Straßenlampen, Straßeneinlaufgullis, Stromkästen und Telefonmasten sind auf Kosten des Bauherrn zu versetzen.
3.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.
4.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten.
5.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Straße nicht beeinträchtigt werden.
6.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
7.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
 8.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 304/2, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 57a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö 6

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
  3. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug
ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2561/1, Gemarkung Grasheim, Oberer Kanal 146

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö 5

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Die Errichtung einer neuen Zufahrt wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
a)        die genaue Lage, sowie die erforderliche Breite der neuen Zufahrt ist bei einem Ortstermin (Teilnehmer: Bauherr, Vertreter der Gemeinde Karlshuld) festzulegen;
b)        die Zufahrt ist von einer Fachfirma auf Kosten des Bauherrn zu errichten;
c)        bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt
     - zwischen der Straße und dem Geh- und Radweg mit einem bituminösen Belag zu versehen;
     - auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des  
       Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem
       bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen;
d)        eine evtl. notwendige Anhebung der Asphaltdecke des Geh- und Radweges im Bereich der neuen Zufahrt (einschließlich der Angleichung an das Niveau des bestehenden Geh- und Radweges) hat auf Kosten des Bauherrn zu erfolgen;
e)        damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende Straße gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen Straße und dem Baugrundstück eine Entwässerungsrinne mit Granulat und allgemeiner Bauaufsichtlicher Zulassung nach DIBT (z.B. der Fa. Birco, Fa. Funke,.....) einzubauen.
f)        im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen;
g)        Türen und Tore sind so anzubringen, dass sie nicht zum Geh- und Radweg hin öffnen;
h)        evtl. vorhandene Straßenlampen, Straßeneinlaufgullis, Stromkästen und Telefonmasten sind auf Kosten des Bauherrn zu versetzen.
3.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
4.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
5.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg  ist nicht erlaubt.
6.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
7.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
8.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
9.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
10.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 306/28 Tfl., Ludwigstraße 39, durch Sascha Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö 4

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
    1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes die angrenzende Gemeindestraße um nicht mehr als 0,80 m überragen.
  2. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Ludwigstraße ist nicht erlaubt.
  3. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  4. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Ludwigstraße nicht beeinträchtigt werden.
  5. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der angrenzenden „Ludwigstraße“ entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Gemeindestraße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  6. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.
Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelagarge auf dem Grundstück Fl.Nr. 71/2, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 21

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö 3

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Einer Befreiung der GFZ von 0,05 wird zugestimmt. Einer möglichen weiteren Überschreitung bei einer Änderung des Bauvorhabens, weder GRZ noch GFZ, wird nicht zugestimmt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt zum Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze „Zufahrt zum Baugrundstück / Geh- u. Radweg“) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen, soweit dies noch nicht geschehen ist.
3.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
4.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
5.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 109, 86669 Königsmoos) einzuholen.
5.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
6.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
8.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
9.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
10.        Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
 11.Es wird darauf hingewiesen, dass
        - es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt;
      - die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
               Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 249, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö 2

Beschluss

Dem Antrag  auf Vorbescheid  zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 249, Gemarkung Karlshuld wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2021 14:09 Uhr