Datum: 11.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:16 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 14.03.2022
2 Neubau eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 154/14, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 38a und 38b
3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 315/10, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstraße 33
4 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 78/2, Gemarkung Karlshuld, Obere Achstraße 54
5 Aufstockung eines Einfamilienhauses und Erweiterung zu einem Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1660/3, Gemarkung Karlshuld, Jägersbühl 8
6 Anbau an ein bestehendes Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 436/6, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 35 und 35a
7 Erweiterung einer bestehenden Lagerhalle und Errichtung von fünf Fertiggaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/2, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 14
8 Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2567/5, Gemarkung Grasheim, Oberer Kanal 91
9 2. Änderung und Erweiterung zum Bebauungsplan Nr.37 ,,Straßäcker" der Gemeinde Karlskron, Behördenbeteiligung nach § 13 Abs.2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 4 Abs.2 BauGB
10 Gemeinde Königsmoos, 2. Änderung des Bebauungsplanes "Weiherweg" im OT Klingsmoos - Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs.2 BauGB
11 Gemeinde Königsmoos, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 "Wohn-, Geschäfts- und Gesundheitspark Stengelheim" - Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
12 Feststellung der Jahresrechnung 2020 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
13 Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020
14 Anfragen und Informationen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 14.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Neubau eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 154/14, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 38a und 38b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö 2

Beschluss

1.        Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Vorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:
  1.   Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2.   Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
  3.  Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  4.  Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.
  5.  Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen. 
  6.  Es wird darauf hingewiesen, dass 
  • die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
    Abfuhrstelle zu verbringen sind;
  • es sich bei der Neuburger Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).
  1.  Die Festsetzungen des Einfachen Bebauungsplanes der Gemeinde Karlshuld sind einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 315/10, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstraße 33

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö 3

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  3. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
  4. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Unteren Achstraße ist nicht erlaubt.
  5. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  6. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Unteren Achstraße nicht beeinträchtigt werden.
  7. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Unteren Achstraße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  8. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
  9. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 78/2, Gemarkung Karlshuld, Obere Achstraße 54

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö 4

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen. 

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Aufstockung eines Einfamilienhauses und Erweiterung zu einem Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1660/3, Gemarkung Karlshuld, Jägersbühl 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö 5

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.
  3. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  4. Während der Bauphase darf der Verkehr in Jägersbühl nicht beeinträchtigt werden.
  5. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  6. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
  7. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Anbau an ein bestehendes Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 436/6, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 35 und 35a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö 6

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Einer Befreiung zur Überschreitung der GRZ von 0,45 auf 0,50 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  3. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße und des Gehweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Erweiterung einer bestehenden Lagerhalle und Errichtung von fünf Fertiggaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/2, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö 7

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzende(n) Straße bzw. Geh-/ Radweg gelangen kann, ist auf dem Baugrundstück (im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße bzw. dem Geh-/Radweg und dem Baugrundstück) eine Regenrinne einzubauen.
3.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
4.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße / auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
5.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße bzw. des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
6.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
7.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg bzw. der Gemeindestraße „Am Kreuzweg“ entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges und der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2567/5, Gemarkung Grasheim, Oberer Kanal 91

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö 8

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. 2. Änderung und Erweiterung zum Bebauungsplan Nr.37 ,,Straßäcker" der Gemeinde Karlskron, Behördenbeteiligung nach § 13 Abs.2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 4 Abs.2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö 9

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld hat gegen die Änderung und Erweiterung zum Bebauungsplan Nr. 37 „Straßäcker“ keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Gemeinde Königsmoos, 2. Änderung des Bebauungsplanes "Weiherweg" im OT Klingsmoos - Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs.2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö 10

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld hat keine Bedenken gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes,,Weiherweg" im OT Klingsmoos.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Gemeinde Königsmoos, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 "Wohn-, Geschäfts- und Gesundheitspark Stengelheim" - Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö 11

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld hat keine Einwände gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Wohn-, Geschäfts- und Gesundheitspark Stengelheim“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Feststellung der Jahresrechnung 2020 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö beschließend 12

Beschluss

Die Jahresrechnung 2020 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit den in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügten Zahlen festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö beschließend 13

Beschluss

Zur Jahresrechnung der Gemeinde Karlshuld für das Haushaltsjahr 2020 wird mit den in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt festgestellten Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO  Entlastung  erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. Anfragen und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö informativ 14
Datenstand vom 10.11.2022 13:35 Uhr