Datum: 11.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:16 Uhr bis 21:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 14.03.2022
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 11.04.2022 | ö | beschließend | 1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
2. Neubau eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 154/14, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 38a und 38b
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 11.04.2022 | ö | 2 |
Beschluss
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
- Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
- Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.
- Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
Abfuhrstelle zu verbringen sind; - es sich bei der Neuburger Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).
- Die Festsetzungen des Einfachen Bebauungsplanes der Gemeinde Karlshuld sind einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 315/10, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstraße 33
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 11.04.2022 | ö | 3 |
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
- Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
- Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Unteren Achstraße ist nicht erlaubt.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Unteren Achstraße nicht beeinträchtigt werden.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Unteren Achstraße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
- Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 78/2, Gemarkung Karlshuld, Obere Achstraße 54
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 11.04.2022 | ö | 4 |
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
- Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
5. Aufstockung eines Einfamilienhauses und Erweiterung zu einem Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1660/3, Gemarkung Karlshuld, Jägersbühl 8
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 11.04.2022 | ö | 5 |
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Während der Bauphase darf der Verkehr in Jägersbühl nicht beeinträchtigt werden.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
- Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
6. Anbau an ein bestehendes Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 436/6, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 35 und 35a
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 11.04.2022 | ö | 6 |
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Einer Befreiung zur Überschreitung der GRZ von 0,45 auf 0,50 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
- Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße und des Gehweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
7. Erweiterung einer bestehenden Lagerhalle und Errichtung von fünf Fertiggaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/2, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 14
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 11.04.2022 | ö | 7 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
8. Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2567/5, Gemarkung Grasheim, Oberer Kanal 91
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 11.04.2022 | ö | 8 |
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
9. 2. Änderung und Erweiterung zum Bebauungsplan Nr.37 ,,Straßäcker" der Gemeinde Karlskron, Behördenbeteiligung nach § 13 Abs.2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 4 Abs.2 BauGB
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 11.04.2022 | ö | 9 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
10. Gemeinde Königsmoos, 2. Änderung des Bebauungsplanes "Weiherweg" im OT Klingsmoos - Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs.2 BauGB
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 11.04.2022 | ö | 10 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
11. Gemeinde Königsmoos, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 "Wohn-, Geschäfts- und Gesundheitspark Stengelheim" - Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 11.04.2022 | ö | 11 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
12. Feststellung der Jahresrechnung 2020 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 11.04.2022 | ö | beschließend | 12 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
13. Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 11.04.2022 | ö | beschließend | 13 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
14. Anfragen und Informationen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 11.04.2022 | ö | informativ | 14 |